Heilpraktikertätigkeit (HP)

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Was bedeutet Heilpraktikertätigkeit?

In Europa gab es schon früh den Berufsstand (Zunft) der Bader, die teils auf Märkten umherzogen (Kurierfreiheit) und Ihr Wissen als Erfahrungs- und Laienheilkunde erlernten und weitergaben. Den heutigen Heilpraktiker gibt es nur im deutschsprachigen Raum und bedarf der staatlichen Erlaubnis.

Besondere Bedeutung kommt der aktuellen Rechtssprechung zu.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 8. Sept. 2015  (OLG Düsseldorf vom 08.09.2015 Aktenzeichen I-20 U 236/13)  einer Physiotherapiepraxis untersagt, berufs- oder gewerbsmäßig die Ausübung der Osteopathie anzukündigen und/oder die Osteopathie auszuüben, sofern keine ärztliche Approbation oder eine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz vorliegen.

Zur Ausübung der Osteopathie ist entprechend dieses Urteils die Heilpraktikerzulassung oder die ärztliche Approbation Voraussetzung.

Die Ausbildung zum Heilpraktiker umfasst die Bereiche Anatomie, Physiologie, Pathologie Krankheitslehre, Differentialdiagnose sowie Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle, Praxishygiene und Desinfektion.

Die spezifischen Weiterbildungen (z.B. Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie….) sind nicht Gegenstand der Ausbildung. Ich bin als Osteopathin tätig und übe weitere Gebiete (s.o.) derzeit (Stand 2016) nicht aus. Ich besitze die Heilpraktikerzulassung seit dem Jahre 2002 aus den genannten rechtlichen Gründen um die Osteopathie ausüben zu dürfen.

 

2016-11-28T09:32:42+00:00
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