Kosten der Behandlung

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Die Anzahl der benötigten Behandlungen ist für jeden Patienten unterschiedlich. Der Abstand zwischen den Behandlungen kann 1 – 4 Wochen betragen. Eine Behandlung dauert ca. 50 Min. und wird jeweils mit ca. 90 Euro in Rechnung gestellt.

Osteopathische Behandlungen werden in der Regel als Privatleistung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Private Krankenkassen (PKV): Sind Sie privat versichert, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, ob Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Bei Privatversicherten ist das der Regelfall. Patienten mit einer Heilpraktikerzusatzversicherung haben jeweils individuelle Vertragsklauseln.

Gesetzliche Krankenkassen (GKV): Mittlerweile übernehmen auch einige gesetzliche Krankenkassen und BKK´s anteilig Kosten für die osteopathische Behandlung. Allerdings unterscheiden sich die Konditionen der einzelnen Krankenkassen voneinander. Daher ist es ratsam diese im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse abzuklären. Ob und zu welchen Konditionen Ihre Krankenkasse osteopathische Leistungen erstattet, können Sie auf folgender Liste einsehen: http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html .

Da die Krankenkassen ihre Konditionen häufig ändern und auch Sachbearbeiter innerhalb der Kassen erfahrungsgemäß Einzelfälle unterschiedlich einstufen, sollten Sie Ihre Kasse kontaktieren, bevor Sie sich in osteopathische Behandlung begeben.

2024-04-01T17:25:35+00:00
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